Was ist eine Einigungsstelle und wann brauchen Betriebsrat und Arbeitgeber sie?
Konflikte gehören zum betrieblichen Alltag einfach dazu – besonders, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat unterschiedliche Interessen verfolgen. Anstatt sich jedoch in endlosen Diskussionen zu verlieren, gibt es ein effektives Instrument, um solche Situationen zu lösen: die Einigungsstelle.
Sie hilft Euch dabei, auch schwierige Themen rund um Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen sachlich anzugehen und gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Was ist eine Einigungsstelle und wofür braucht man sie?
Die Einigungsstelle ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung und fest im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Sie wird dann eingeschaltet, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei bestimmten, mitbestimmungsrechtlich erzwingbaren Fragen nicht einigen können. Ihr Charakteristikum: Die Einigungsstelle ist kein Gericht, sondern ein neutrales Gremium, das dabei unterstützt, gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.
Sie ist paritätisch besetzt, das heißt: Es gibt auf beiden Seiten – Arbeitgeber und Betriebsrat – jeweils gleich viele Vertreter. Hinzu kommt eine neutrale Person als Vorsitzende oder Vorsitzender. Diese wird gemeinsam ausgewählt; gelingt das nicht, bestimmt das Arbeitsgericht die entsprechende Person.
Wann kommt die Einigungsstelle ins Spiel?
Typische Einsatzbereiche für die Einigungsstelle sind Themen, bei denen Ihr als Betriebsrat Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG habt, zum Beispiel bei der Arbeitszeitgestaltung, Urlaubsregelungen oder bei Maßnahmen zur Arbeitsplatzgestaltung. Auch wenn es bei Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung nicht weitergeht, kann das Einigungsstellenverfahren eine Lösung bringen.
- Die Verhandlungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verlaufen ohne Ergebnis.
- Es geht um Angelegenheiten, die dem gesetzlichen Mitbestimmungsrecht unterliegen, die ein Einigungsstellenverfahren vorsehen.
- Mindestens eine Partei beantragt das Einigungsstellenverfahren.
Die Einigungsstelle ist damit kein Notnagel, sondern ein erprobtes Werkzeug, mit dem Ihr auch bei festgefahrenen Positionen gemeinsam sinnvolle Regelungen im Betrieb finden könnt.
So läuft ein Einigungsstellenverfahren ab
Ein Einigungsstellenverfahren startet mit dem formellen Antrag – entweder vom Betriebsrat oder vom Arbeitgeber. Danach wird die Besetzung festgelegt: Wer sitzt für welche Seite am Tisch und wer übernimmt den Vorsitz?
Wichtig dabei: Die Sitzungen laufen zwar strukturiert ab, stehen aber ganz klar unter dem Zeichen einer lösungsorientierten Zusammenarbeit.
Typischer Ablauf:
- Vorbereitung aller relevanten Unterlagen und Klärung des Themas
- Eröffnung der Sitzung durch den oder die Vorsitzende
- Vorstellung der jeweiligen Positionen von Betriebsrat und Arbeitgeber
- Optional: Anhörung von Sachverständigen oder Zeugen
- Diskussion und Verhandlung innerhalb der Einigungsstelle
- Abstimmung über einen Lösungsvorschlag
Das Ergebnis: Der Spruch der Einigungsstelle hat dieselbe Verbindlichkeit wie eine Betriebsvereinbarung. Beide Seiten sind daran gebunden. Es geht immer darum, nachhaltige Lösungen zu finden – im Sinne eines guten Miteinanders und zum Wohl des Betriebs.
Digitale Unterstützung und Praxistipps
Auch in der Arbeit der Einigungsstelle lohnt sich der Blick auf moderne Möglichkeiten. Digitale Plattformen machen es einfacher, den Überblick zu behalten, den Austausch zu erleichtern und wichtige Unterlagen sicher zu organisieren. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: Klarheit schaffen, gemeinsam Lösungen erarbeiten und Mitbestimmung aktiv gestalten.
- Beziehe alle nötigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig ein.
- Setze auf eine erfahrene und unabhängige Vorsitzende oder einen erfahrenen und unabhängigen Vorsitzenden.
- Nutze digitale Tools, um das Verfahren übersichtlich zu steuern.
- Begegne dem Gegenüber respektvoll und suche gemeinsam nach Lösungen.
Eine gut vorbereitete Einigungsstelle schafft Verständnis füreinander und zeigt: Konflikte müssen kein Stillstand sein – sie bieten vielmehr die Chance, gemeinsam die Zukunft der Zusammenarbeit positiv zu gestalten.
Ob als Betriebsrat oder als Arbeitgeber – bleibt offen, nutzt die Einigungsstelle als Chance und setzt darauf,