Wer trägt die Kosten einer Einigungsstelle?
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gehören in vielen Unternehmen fast schon zum Alltag. Bevor sich die Fronten endgültig verhärten, kann die Einigungsstelle als neutrale Vermittlerin wahre Wunder bewirken. Sie bietet die Möglichkeit, gemeinsame Lösungen zu finden, wenn keine der Parteien aufeinander zugehen will. Allerdings zögern viele erst einmal, sich auf dieses „offizielle“ Verfahren einzulassen – nicht zuletzt wegen der Sorge um mögliche Kosten.
In diesem Beitrag erfährst Du, wer für die Gebühren der Einigungsstelle tatsächlich aufkommt, wie sie sich berechnen und warum sich diese Investition für alle Seiten lohnen kann.
Was ist eine Einigungsstelle?
Die Einigungsstelle ist ein etabliertes Instrument der Mitbestimmung, das das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für Konfliktfälle vorsieht. Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat bei wichtigen Themen – etwa bei Interessenausgleich, Sozialplan oder bei der Arbeitszeitgestaltung – nicht weiterkommen, kann jede Seite die Einigungsstelle einschalten. Sie setzt sich in der Regel aus einem neutralen Vorsitzenden und einer jeweils gleichen Anzahl von Beisitzern aus beiden Lagern zusammen. Das Ziel: Eine gemeinsam getragene, verbindliche Lösung – und das nicht im Alleingang, sondern im Konsens.
Wer übernimmt die Kosten einer Einigungsstelle?
Vorweg: Für die Kosten gibt es klare gesetzliche Vorgaben im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Generell trägt der Arbeitgeber die Kosten der Einigungsstelle. Im Detail umfasst das vor allem:
- Das Honorar und eventuelle Auslagen des Vorsitzenden (z. B. Tageshonorar, Reisekosten)
- Aufwandsentschädigungen für externe Beisitzer
- Sachkosten wie Raummiete, Protokollführung und benötigtes Material
Der Betriebsrat muss also keine Kosten fürchten, wenn er die Einigungsstelle bemüht. Das Verfahren ist ausdrücklich so gestaltet, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht aus Kostengründen eingeschränkt wird. Der Arbeitgeber wiederum sollte die anfallenden Ausgaben als Investition in Stabilität und vertrauensvolle Zusammenarbeit verstehen.
Wie hoch können die Gebühren einer Einigungsstelle ausfallen?
Die Höhe der Kosten einer Einigungsstelle ist nicht pauschal fixiert. Sie richtet sich nach mehreren Faktoren, insbesondere nach dem Aufwand, der Komplexität des Falls und der Zahl der Sitzungstage. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:
- Vorsitzender: Häufig werden Tagessätze berechnet, die – abhängig von der Erfahrung – meist zwischen 3.000 und 5.000 Euro liegen. Hinzu kommen oftmals noch Honorare für die Vorbereitung.
- Beisitzer: Für externe Beisitzer fallen ebenfalls Honorare an. Interne Beisitzer (z. B. Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte des Unternehmens) erhalten in der Regel keine zusätzliche Vergütung, externe Beisitzer 7/10 des Honorars des Vorsitzenden.
- Weitere Kosten: Dazu zählen zum Beispiel Anreise- und ggf. Übernachtungskosten, Miete für Sitzungsräume oder technische Ausstattung.
Insgesamt liegen die Kosten pro Verfahren – je nach Umfang und Dauer – häufig im Bereich von etwa 3.000 bis 15.000 Euro, in komplizierten Fällen auch darüber. Die meisten Einigungsstellenvorsitzenden kommunizieren ihre Gebühren transparent.
Wichtig: Klärt im Vorfeld ab, wie viele Sitzungen wahrscheinlich nötig sind und bittet um einen verbindlichen Kostenvoranschlag. So behaltet Ihr die Ausgaben von Anfang an im Blick.
Tipps für einen effizienten und fairen Ablauf
- Sobald klar ist, dass eine Einigungsstelle sinnvoll sein könnte, sprecht Euch intern zu den wichtigsten Fragen ab: Wo gibt es Meinungsverschiedenheiten? Welche Lösungen sind denkbar?
- Wählt Beisitzer aus, die lösungsorientiert denken und bereit sind, gemeinsam zu arbeiten.
- Nutzt die Vorteile der Digitalisierung: Moderne Einigungsstellenvorsitzende – wie die, die Ihr bei uns findet – setzen heute auf digitale Tools, klare Protokolle und schnelle Kommunikation. Das spart Kosten und Zeit!
- Haltet sämtliche Kosten und Absprachen schriftlich fest. So gibt es keine bösen Überraschungen und alle Beteiligten behalten den Überblick.
Lasst Euch von den Kosten einer Einigungsstelle nicht abschrecken – sie sind gut angelegt, wenn dadurch Konflikte zielgerichtet, fair und nachhaltig beigelegt werden können.